Affiliate Hinweis zu unseren Empfehlungen.
Dieser Artikel enthält Affiliate-Links und/oder werbende Inhalte. Die Affiliate-Links sind entweder durch das Amazon-"a" oder einen Stern gekennzeichnet. Mehr dazu kannst Du hier nachlesen.
Im Alltag werden Sachkundenachweis und Hundeführerschein oft synonym verwendet, doch verbirgt sich hinter den Begriffen tatsächlich dasselbe? Nicht ganz! Denn obwohl die beiden Prüfungen eng miteinander verknüpft sind, gibt es doch wichtige Unterschiede. Die Tierärztinnen für Verhaltenstherapie Frau PD Dr. Dorothea Döring und Frau Dr. Hildegard Jung haben mir einige Fragen zu dem Thema beantwortet und mir so geholfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Was die beiden Prüfungen ausmacht und worin sie sich genau unterscheiden, erfährst du in diesem Artikel.
Die Definition der beiden Begriffe und mehr Informationen bspw. zu Kosten, findest du hier zum Thema Hundeführerschein und Sachkundenachweis.
Worin genau unterscheidet sich ein Sachkundenachweis von einem Hundeführerschein?
Den Sachkundenachweis von dem Hundeführerschein abzugrenzen ist gar nicht so einfach, da es sich bei dem Hundeführerschein genau genommen um einen Sachkundenachweis handelt. Denn sowohl bei einem Hundeführerschein, wie auch bei einem Sachkundenachweis stellt eine Person ihr Wissen rund um das Thema Hund unter Beweis. Dennoch sind die beiden Begriffe nicht einfach synonym zu verwenden, sondern werden unterschiedlich behandelt:
„Ein Sachkundenachweis ist eine Prüfung für Hund und Halter, die in der Regel durch Hundeverordnungen vorgeschrieben wird“,
erklärt Tierärztin Dr. Jung. Dabei ist die Prüfung aber auf den Menschen ausgerichtet und überprüft die Sachkunde – also das Wissen über das Halten von Hunden – der betreffenden Person. Wer einen solchen Sachkundenachweis ablegen muss und welchen Inhalt dieser hat, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und von den Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes abhängig.

Ein Hundeführerschein würde hingegen meist freiwillig auf Verbandsebene nach Verbands-Prüfungsordnungen absolviert, so erklärt die Tierärztin weiter. Er ist also nicht durch das jeweilige Bundesland festgesetzt, sondern eine freiwillige Prüfung, die je nach Bundesland unterschiedliche Vorteile mit sich bringt und bescheinigt, dass der Hundebesitzer kundig ist.
„Eine bestandene Hundeführerschein-Prüfung kann jedoch auch als Sachkundenachweis anerkannt werden“,
erklärt Frau Dr. Jung.
Zusammengefasst kann man also sagen, dass ein Sachkundenachweis in der Regel vom Bundesland verlangt wird – etwa wenn du einen Listenhund besitzt – und ein Hundeführerschein eine freiwillige Prüfung ist, die ein Hundebesitzer absolvieren kann. Teilweise ist die Prüfung für den Hundeführerschein dabei umfangreicher als der geforderte Sachkundenachweis, wodurch ein Hundeführerschein oftmals von den Behörden als Sachkundenachweis akzeptiert wird.
Was einen Sachkundenachweis auszeichnet
Es gibt keine allgemeine Regelung, wie ein Sachkundenachweis auszusehen hat und ob der Hundebesitzer sein Wissen hier nur theoretisch oder auch praktisch unter Beweis stellen muss. Bei einem Sachkundenachweis müsse der Besitzer nachweisen, dass er die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitze, so Tierärztin Dr. Döring. „In diesem Fall geht es um Kenntnisse zu Hundeverhalten, Hundehaltung und Gefahrenvermeidung“, erklärt Frau Dr. Döring und führt weiter aus, dass in dem praktischen Teil zum Beispiel der Gehorsam des Hundes getestet oder auch das Verhalten von Hund und Halter in gewissen Situationen überprüft wird.

Eine behördliche Sachkundeprüfung wird in der Regel von einem Amtstierarzt oder einer hierfür qualifizierten Person abgenommen und der theoretische Teil kann dabei mündlich oder schriftlich stattfinden.
„Das Erlassen von (Gefahr-)Hunde-Gesetzen und -Verordnungen ist Ländersache: Hier schreiben einige Bundesländer für bestimmte Hundehalter den sogenannten behördlichen Sachkundenachweis nach Hundegesetzgebung vor“, fasst Frau Dr. Jung zusammen. Der Sachkundenachweis sei ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden. Dieser sei aber abzugrenzen von dem Sachkundenachweis nach Tierschutzgesetz § 11, der vorgeschrieben ist, wenn eine bestimmte Person gewerblich mit Hunden zu tun hat – die Prüfung erfolgt in diesem Fall ausschließlich durch das zuständige Veterinäramt, führt die Tierärztin aus.
Was einen Hundeführerschein auszeichnet
Hundeführerschein „ist ein ungeschützter, aber für die Bevölkerung eingängiger Begriff, da er die Assoziation erweckt, dass man – ebenso wie beim Autofahren – auch für das Halten und Führen eines Hundes Kenntnisse und Fähigkeiten braucht und nachweisen sollte“, erklärt Tierärztin Dr. Döring. „Sachkundenachweis“ ist dagegen ein offizieller Begriff, der von Behörden und in Verordnungen/Gesetzten verwendet wird. Ebenso wie bei einem Sachkundenachweis muss der Hundehalter bei einem Hundeführerschein sein Fachwissen rund um die Haltung von Hunden beweisen und sein Können in der Regel auch in einer praktischen Prüfung unter Beweis stellen.
Hundeführerscheine dienen dabei vor allem zur Gefahrenprävention, meint Frau Dr. Döring. Dabei betreffen Verletzungen von Hunden oftmals den Besitzer und gar nicht so häufig die fremde Person im Park. „Daher reicht es nicht, auf das Führverhalten in der Öffentlichkeit zu fokussieren, sondern man muss Kenntnisse über Verhalten, Haltungsansprüche und Gefahrenprävention in der Bevölkerung verbreiten. Dies dient auch dem Tierschutz“, führt die Tierärztin aus. Kundige Besitzer, die ihren Hund zu lesen wissen, können in kritischen Situationen angemessen reagieren und anhand des Hundeverhaltens mögliches Fehlverhalten frühzeitig erkennen – und genau dieses Wissen soll der Hundeführerschein voraussetzen.

„Hundeführerscheine werden meist von Hundeschulen und Vereinen angeboten und legen oft den Schwerpunkt auf den Gehorsam des Hundes und das gefahrvermeidende Führen des Hundes in der Öffentlichkeit“, erklärt Frau Dr. Döring. Inhalt und Umfang der Prüfung sind dabei von dem jeweiligen Verein abhängig, wobei es zahlreiche Angebote gibt. Unter anderem folgende Verbände und Vereine bieten einen Hundeführerschein an:
- Verband für das Deutsche Hundewesen e. V.
- BVZ-Hundetrainer e. V.
- Bayerischen Landestierärztekammer
- Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.
- Internationaler Berufsverband der Hundetrainer & Hundeunternehmer (IBH) e.V.
Je nach Anbieter kann auch eine vorherige Teilnahme an einem Kurs notwendig sein. So etwa bei dem Projekt „Hundeführerschein – Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden“ der Bayerischen Landestierärztekammer und der LMU, bei dem ein Theoriekurs über 12 Stunden abgeleistet werden muss. Die Schwerpunkte dieses Kurses liegen beim Sensibilisieren für Gefahren durch den eigenen Hund, der konkreten Gefahrenabwehr und bei der Interaktion zwischen Hund und Kind.
Letzte Aktualisierung am 9.06.2023 / Bei den Verlinkungen handelt es sich um Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Hund oder Mensch – Für wen sind die beiden Prüfungen jeweils gültig?
„Da der Hundeführerschein zu den Sachkundenachweisen gezählt werden kann, gibt es hier keinen grundsätzlichen Unterschied. Es geht in erster Linie immer um Sachkunde und Führverhalten des Besitzers“, erklärt Tierärztin Dr. Döring. Sowohl der Hundeführerschein, wie auch der Sachkundenachweis sind also eine Bescheinigung, dass eine Person sich mit Hunden, ihrer Führung und ihrem Verhalten auskennt und dienen somit in der Regel als Nachweis für den Menschen.
Es gebe aber auch gewisse Hundeführerscheinmodelle, die auch die Sozialverträglichkeit des Hundes berücksichtigen, führt Frau Dr. Döring weiter aus. „Eine wirkliche Beurteilung des Hundes unabhängig vom Besitzer, zum Beispiel in einem Tierheim, erfolgt über einen Verhaltenstest“, so die Tierärztin. Bekannt sind solche Verhaltenstests auch unter der Bezeichnung „Wesenstest“ und müssen oftmals von Listenhunden absolviert werden.

Zusammengefasst testen sowohl Hundeführerschein, wie auch Sachkundenachweis also die Kompetenz des Besitzers. Dennoch gibt es gewisse Tests, die sich das Wesen und das Verhalten eines bestimmten Hundes genauer ansehen und dieses bewerten.
Muss jeder Hundebesitzer einen Sachkundenachweis ablegen?
Nein, ein Sachkundenachweis ist nicht für jeden Hundebesitzer verpflichtend. Genauer ist es von dem jeweiligen Bundesland abhängig, ob du als Hundebesitzer dein Wissen unter Beweis stellen musst. „Es gibt Bundesländer, in denen Halter von Hunden bestimmter Rassen einen Sachkundenachweis absolvieren müssen“, erklärt Frau Dr. Döring – so etwa in Berlin oder Nordrhein-Westfalen. Halter von als gefährlich eingestuften Hunden sind hier dazu verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. In Niedersachsen muss hingegen jeder neue Hundehalter, der in den letzten 10 Jahren keinen Hund besessen hat, eine solche Prüfung absolvieren, unabhängig davon, welcher Rasse der Hund angehört. Der Deutsche Tierschutzbund e. V. hat die Gefahrenverordnungen der unterschiedlichen Bundesländer zusammengefasst, sodass du hier auf einen Blick erkennen kannst, welche Richtlinien für dein Bundesland gelten.
Und die Begleithundeprüfung?
Neben dem Sachkundenachweis und dem Hundeführerschein gibt es noch die Begleithundeprüfung. Diese Prüfung legt einen deutlich stärkeren Fokus auf den praktischen Teil. Denn neben der Sachkunde, die der Hundeführer nachweisen muss, muss das Mensch-Hund-Team sowohl eine praktische Prüfung auf dem Übungsplatz, wie auch eine im Verkehr bestehen. Hierbei wird neben dem Gehorsam auch das Wesen des Hundes geprüft. Neben dem Hundeführerschein wird auch „die rein praktische Begleithundeprüfung, die zunehmend an Bedeutung außerhalb des Hundesports verliert, in der Regel durch Verbände oder Vereine angeboten“, erklärt Frau Dr. Jung.

Möchtest du mit deinem Hund an Wettkämpfen oder Prüfungen innerhalb des Hundesports teilnehmen, ist die Begleithundeprüfung Pflicht. Den theoretischen Teil musst du dabei nur einmal bestehen. Der praktische Teil muss dabei für jedes Hund-Mensch-Team erneut abgeleistet werden. Möchtest du also mit einem zweiten Hund an Wettkämpfen teilnehmen, so musst du auch mit diesem den praktischen Teil der Begleithundeprüfung absolvieren.
Fazit
Sachkundenachweis und Hundeführerschein unterscheiden sich in erster Linie darin, dass ein Sachkundenachweis behördlich gefordert wird, während ein Hundeführerschein freiwillig in einem Verein abgeleistet werden kann. Beide Prüfungen bescheinigen einem Hundehalter gewisse Kompetenzen, sodass dieser einen Hund artgerecht führen und halten können sollte, wobei ein Hundeführerschein in der Regel einen praktischen Teil beinhaltet, der beim Sachkundenachweis meist fehlt. Wer einen Sachkundenachweis ableisten muss und was die Prüfung beinhaltet, ist dabei von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
„Wie erklärt, gibt es nicht „den“ Sachkundenachweis und „den“ Hundeführerschein. Hundeführerscheine können je nach Bundesland von den Behörden als Sachkundenachweis anerkannt werden. Was genau gefordert wird und für welche Personengruppe, regeln die Landesgesetze und –verordnungen“,
schließt Frau Dr. Döring zusammenfassend ab.
Wie ist das bei Dir?
Hast Du einen Sachkundenachweis für Hunde oder einen Hundeführerschein?
Oder hast Du mit Deinem Liebling sogar eine Begleithundeprüfung abgelegt?
Wir freuen uns immer über Erfahrungsberichte und jeden Kommentar!
Ich lebe seit 8 Jahren im Norden und habe seit knapp zwei Jahren wieder einen mittelgroßen ( 40cm) Mischlingsrüden aus Rumänien vom Tierschutz.
Früher hatte ich in Hessen immer Hunde und brauchte keinen Sachkundenachweis.
Muß ich diesen jetzt machen oder gilt das für mich nicht?
Hallo Alice,
frage dazu am besten direkt in deiner Gemeinde nach, die Mitarbeitenden dort können dir weiterhelfen.
Viele Grüße
Alica vom Redaktionsteam