Der Sachkundenachweis für den Hund – wer braucht ihn?

Der Sachkundenachweis wird vor allem bei der Haltung von Listenhunden gefordert – er soll sicherstellen, dass der Halter eines Hundes auch über diesen, sein Verhalten und seine Bedürfnisse Bescheid weiß und so als verantwortungsvoller Besitzer dafür sorgt, dass der eigene Hund keinen Schaden anrichtet. Doch was genau wird bei einem solchen Nachweis genau geprüft, wer muss ihn ablegen und ergibt der Sachkundenachweis überhaupt Sinn? Alle Fragen rund um den Sachkundenachweis beantwortet dir dieser Artikel.

Um Licht ins Dunkel zu bringen, versuchen sich unsere beiden Artikel zum Thema Hundeführerschein und Sachkundenachweis in einer Definition und der Artikel über den Unterschied zwischen beiden in einer Abgrenzung.

Was ist der Sachkundenachweis?

Der Begriff Sachkundenachweis kommt aus der Behördensprache. Es handelt sich dabei um einen Test, bei dem eine Person ihre Fachkenntnisse in einem speziellen Themenbereich nachweist – zum Beispiel in den Bereichen Hundehaltung, Pflanzenschutz oder Arzneimitteln.

Ein Hundehalter belegt mit dem Sachkundenachweis, dass er über ausreichende Kenntnisse in der Hundehaltung und Erziehung verfügt. Dies wird bei einem Test überprüft, der entweder nur aus Theorie besteht oder aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Hierzu hat jedes Bundesland eigene Regelungen. Deshalb lässt sich keine allgemeingültige Aussage darüber treffen, wie der Test genau gestaltet ist. Wichtig zu wissen ist es, dass der Sachkundenachweis ein Leben lang gültig ist, wenn du ihn einmal bestanden hast.

Spaziergang eines Golden Retriever mit seinem Frauchen in einem Park
Ein gewisses Maß an Fachwissen ermöglicht ein unkompliziertes Miteinander.

Die Anforderungen an den Sachkundenachweis entsprechen in vielen Punkten denen des Hundeführerscheins, dabei sind die Prüfungen aber keinesfalls gleichzusetzen, auch wenn die Begriffe teils synonym verwendet werden. Der wichtigste Unterschied ist wohl, dass der Sachkundenachweis behördlich gefordert wird und je nach Hunderasse und Bundesland für den Besitzer verpflichtend sein kann.

Der Hundeführerschein hat seinen eigentlichen Ursprung hingegen im Hundesport. Die damit verbundenen Prüfungen sind jedoch oft weitaus umfangreicher als beim Sachkundenachweis, weshalb der Hundeführerschein in manchen Bundesländern auch als Sachkundenachweis anerkannt werden kann.

Was beinhaltet die Prüfung?

Bei dem Sachkundenachweis muss der Hundehalter sein Wissen rund um das Thema Hund unter Beweis stellen. Hierfür legt er eine theoretische Prüfung ab, die aus einem Multiple-Choice-Test aus rund 35 Fragen folgender Themenbereich besteht:

Neben der theoretischen Prüfung kann der Sachkundenachweis auch einen praktischen Teil beinhalten. Hierbei wird vom Prüfer zum Beispiel darauf geachtet, ob der Hund gehorsam ist und wie er sich in Alltagssituationen verhält. Neben dem Verhalten des Hundes wird aber auch auf den Halter und seinen Umgang mit dem Hund geachtet.

Der Sachkundenachweis wird in der Regel von der zuständigen Landestierärztekammer abgenommen. Der Prüfer ist dabei meist ein ortsansässiger Tierarzt oder das Veterinäramt. Neben Tierärzten gibt es aber auch zertifizierte Prüfer und Hundetrainer, bei denen du den Sachkundenachweis erbringen kannst. Die Prüfung muss vor Ort abgelegt werden.

Ein weißer Hund sitzt aufmerksam vor einer Frau.
Je nach Sachkundenachweis muss auch eine praktische Prüfung absolviert werden.

Solltest du die Prüfung nicht bestehen, so kannst du diese wiederholen. Das gilt sowohl für die Theorie, wie auch für die Praxis. Allerdings fallen die Kosten für die Prüfung jedes Mal aufs Neue an.

Was kostet der Sachkundenachweis?

Der Sachkundenachweis kostet je nach Anbieter zwischen 40 und rund 130 Euro. Zusätzliche Kosten können auftreten, wenn du theoretischen oder praktischen Unterricht nehmen möchtest, um dich auf die Prüfung vorzubereiten.

Wer muss einen Sachkundenachweis absolvieren?

Ob du einen Sachkundenachweis absolvieren musst, ist einerseits von dem Bundesland abhängig, indem du lebst und andererseits davon, ob du einen Listenhund hast. In welchem Bundesland du für welchen Hund einen Sachkundenachweis benötigst:

Baden-Württemberg

Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier gelten als Listenhunde der Kategorie 1. Die Haltung muss behördlich genehmigt werden. Hunde der Rassen Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastin Napoletano, Mastiff und Tosa Inu werden als Listenhunde der Kategorie 2 eingestuft. Auch bei ihnen muss die Haltung genehmigt werden. Ein Sachkundenachweis ist bei beiden Kategorien nicht notwendig. Eine gesteigerte Aggressivität kann durch den Wesenstest widerlegt werden.

Dogo Argentino liegt hecheln auf einem Pflasterweg.
Der Dogo Argentino gilt in Baden-Württemberg als Listenhund.

Hunde, die durch aggressives Verhalten auffällig geworden sind, werden als gefährliche Hunde eingestuft. Für alle Hunde der drei Kategorien gilt Leinen- und Maulkorbzwang.

Bayern

Bei Hunden der Rassen Pitbull Terrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu werden Eigenschaften eines Kampfhundes vermutet. Die Haltung muss von der Behörde genehmigt werden und ist nur bei berechtigtem Interesse möglich. Ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich.

Zu Listenhunden der Kategorie 2 zählen die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa, Mallorquin oder Rottweiler. Zudem werden Hunde, die bereits auffällig geworden sind in diese Kategorie eingestuft. Die Haltung muss von der Behörde erlaubt werden. Durch ein Sachverständigengutachten kann nachgewiesen werden, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität besitzt. Ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich.

Berlin

Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier werden als gefährlich eingestuft. Selbiges gilt für Hunde, die bereits auffällig geworden sind und solche, die auf gesteigerte Aggressivität trainiert oder gezüchtet wurden. Ein Wesenstest kann die Gefährlichkeit solcher Hunde jedoch widerlegen. Halter solcher Hunde müssen ihre Sachkunde nachweisen können.

Brandenburg

Hunde der Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu werden als Listenhunde der Kategorie 1 eingestuft. Selbiges gilt für Mischlinge dieser Rassen. Für diese Hunde gilt ein allgemeines Haltungsverbot.

American Staffordshire Terrier mit Kätzchen und Häschen
Der American Staffordshire Terrier gilt in Brandenburg als Listenhund. Die Haltung eines solchen Hundes ist komplett untersagt.

Hunde der Rassen Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastin Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler werden hingegen als Listenhunde der Kategorie 2 geführt, ebenso wie Mischlinge dieser Rassen. Die Haltung dieser Hunde muss behördlich genehmigt werden, wofür ein Sachkundenachweis nötig ist.

Kategorie 3 umfasst Hunde, die bereits durch aggressives Verhalten auffällig geworden sind und Hunde werden in die Kategorie 4 eingestuft, wenn sie größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind. Die Haltung von Hunden der Kategorie 3 muss genehmigt werden, wobei der Besitzer hierfür seine Sachkunde nachweisen muss.

Die Erlaubnis für die Haltung von Hunden der Kategorie 2 und 3 muss alle zwei Jahre erneuert werden.

Bremen

In Bremen gelten Hunde als gefährlich, wenn

  • wahrscheinlich ist, dass sie einen Menschen oder ein Tier beißen oder dies bereits getan haben
  • sie außerhalb der Jagd hetzten oder reißen
  • oder wenn sie durch Zucht, Abrichtung oder Ausbildung eine verstärkte Kampfbereitschaft und Angriffslust zeigen.

Der letzte Punkt schließt dabei Hunde der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, sowie deren Mischlinge mit ein. Die Haltung dieser Rassen ist untersagt – auch im Falle eines Zuzuges. Die Ausnahme gilt für Fundtiere aus einem regionalen Tierheim, die kein aggressives Verhalten an den Tag legen.

Hamburg

Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier werden als unwiderlegbar gefährlich eingestuft. Die Haltung dieser Hunde setzt eine Haltungsgenehmigung voraus. Selbiges gilt für Hunde, die durch gefährliches Verhalten auffällig geworden sind.

Bei Hunden der Rassen Bullmastiff, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler und Tosa Inu wird eine Gefährlichkeit vermutet. Es gelten dieselben Vorschriften, bis den Behörden bewiesen wird, dass keine gesteigerte Gefährlichkeit vorliegt.

Portrait von einem reinrassigen Rottweiler und kleiner Junge im Gras
Rottweiler gelten in Hamburg zwar als gefährlich, können aber von der Einstufung als gefährlicher Hund durch eine Prüfung befreit werden.

Hessen

Hunde der Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler werden als Listenhunde eingestuft. Zudem gelten Hunde, die bereits auffällig geworden sind – etwa weil sie gebissen oder gehetzt haben – als gefährliche Hunde. Für die Haltung solcher Hunde muss eine behördliche Erlaubnis vorliegen, die wiederum einen Sachkundenachweis voraussetzt. Auch ein Wesenstest ist notwendig.

Mecklenburg-Vorpommern

Als Listenhunde werden Hunde eingestuft, die den Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier oder Bull Terrier angehören. Ebenso gelten Hunde als gefährlich, wenn sie bereits auffällig geworden sind. Besitzer solcher Hunde brauchen eine Erlaubnis, für die sie wiederum sachkundig sein müssen.

Rottweiler steht auf einem Podest und schaut nach unten zwischen einen Yorkshire Terrier, der zwischen seinen Pfoten sitzt und ihn anschaut und seine Schnute schleckt
Egal von Rottweiler oder Yorkshire Terrier – in Niedersachsen muss jeder Hundebesitzer sein Wissen durch einen Sachkundenachweis unter Beweis stellen.

Niedersachsen

In Niedersachsen muss jeder neue Hundebesitzer einen Sachkundenachweis absolvieren. Wer innerhalb der letzten 10 Jahren zwei Jahre am Stück einen Hund gehalten hat, ist von der Pflicht befreit. Zudem dürfe gefährliche Hunde nur mit Erlaubnis gehalten werden. Als gefährlich gelten Hunde, wenn sie bereits auffällig geworden sind, etwa weil sie bereits gebissen haben, Menschen gefahrdrohend angesprungen haben oder zum Hetzen von anderen Tieren neigen.

Nordrhein-Westfalen

American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier mit einer Widerristhöhe über 35,5 cm gelten als Listenhunde der Kategorie 1, ebenso wie die Mischlinge aus einer dieser Rassen. Ihre Haltung ist nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Hierfür ist ein Sachkundenachweis vonnöten.

Unter die Kategorie 2 der Listenhunde fallen die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino und Tosa Inu, sowie Mischlinge, die eine dieser Rassen beinhalten. Auch bei der Haltung einer solchen Rasse ist der Sachkundenachweis verpflichtend.

Die Kategorie 3 umfasst alle Hunde, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind. Der Sachkundenachweis muss hier bei jedem Hund, der einzieht, neu erbracht werden, auch wenn der Halter bereits einen 40/20 Hund hält.

Unter die Kategorie 4 fallen hingegen Hunde, die rasseunspezifisch als gefährlich einzustufen sind – etwa weil sie bereits gebissen haben.

Rheinland-Pfalz

Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pitbullterrier gelten als Listenhunde, ebenso wie Mischlinge dieser Rassen. Halter müssen ihre Sachkunde durch die Bescheinigung der Tierärztekammer nachweisen, um eine Erlaubnis erhalten zu können.

Saarland

Halter von gefährlichen Hunden müssen einen Sachkundenachweis ablegen. Als gefährlich gelten Hunde, wenn diese auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet wurden oder bereits gebissen haben. Zudem ist die Haltung von American Pitbull Terriern, American Staffordshire Terriern und Staffordshire Bullterriern untersagt. Dieses Verbot kann durch eine Ausnahmeerlaubnis aufgehoben werden, für die wiederum ein Sachkundenachweis erforderlich ist.

Sachsen

American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier gelten als gefährliche Hunderassen. Zudem werden Hunde als gefährlich eingestuft, die gegenüber Menschen oder Tieren aggressives Verhalten gezeigt haben, ohne dass sie zuvor provoziert wurden, Hunde die Wild- oder Nutztiere hetzen oder reißen oder solche Hunde, die durch die Zucht oder Haltung eine gesteigerte Aggressivität aufweisen.

Wer in Sachsen einen als gefährlich eingestuften Hund hält, benötigt eine Erlaubnis. Für diese muss wiederum Sachkunde nachgewiesen werden.

Sachsen-Anhalt

American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier, Bullterrier und Mischlinge aus diesen Rassen werden als gefährlich eingestuft. Diese Hunde unterliegen dem Maulkorb- und Leinenzwang. Ein Wesenstest kann von diesem Zwang befreien.

Pitbull Terrier mit Maulkorb liegt angeleint auf einer grünen Wiese
Listenhunde müssen in Sachsen-Anhalt einen Maulkorb tragen.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt ein Hund als gefährlich, wenn er entweder

  • einen Menschen gebissen hat, sofern dies nicht zur Verteidigung aufgrund einer strafbaren Handlung geschah
  • wiederholt Menschen außerhalb des Grundstücks in gefahrdrohender Weise angesprungen hat
  • ein anderes Tier durch einen Biss verletzt hat, ohne dass er selbst angegriffen wurde
  • oder wenn er andere Tiere hetzt oder reißt

Halter von als gefährlich eingestuften Hunden, müssen ihre Sachkunde nachweisen und eine Halteerlaubnis besitzen.

Thüringen

American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier, Bullterrier und Mischlinge aus diesen Rassen werden als gefährlich eingestuft. Halter solcher Hunde müssen einen Sachkundenachweis erbringen und eine Erlaubnis beantragen. Zudem muss ein Wesenstest bestanden werden.

Der Deutsche Tierschutzbund e. V. hat die verschiedenen Gefahrenverordnungen der Bundesländer hier zusammengefasst.

Ist der Sachkundenachweis tatsächlich sinnvoll?

Der Sachkundenachweis stellt bis zu einem gewissen Maß sicher, dass der Halter eines Hundes über das Verhalten, die Haltung und die Sprache von Hunden Bescheid weiß und so seinen Hund verantwortungsvoll durch den Alltag führen kann.

Dabei hat der Sachkundenachweis durchaus seine Berechtigung, denn ein Hund ist ein Lebewesen mit gewissen Bedürfnissen, die für uns Menschen nicht immer einfach ersichtlich sind. Als verantwortungsvoller Besitzer ist es wichtig, sich tatsächlich mit Hunden und ihrem Verhalten auszukennen – ein Sachkundenachweis kann der erste Schritt in diese Richtung sein.

Dennoch: Der Sachkundenachweis prüft meist nur das theoretische Wissen, nicht aber den praktischen Umgang mit dem Hund. So wird zwar ein gewisses Maß an Sachkunde nachgewiesen, ob diese aber auch angewandt werden kann, bleibt ungewiss. Ein praktischer Teil in der Prüfung würde zusätzliche Sicherheit bedeuten.

Rhodesian Ridgeback sitzt auf einer Wiese und macht High Five gegen die Hand seines Frauchens
Die Pflicht zum Sachkundenachweis könnte sicherstellen, dass jeder Besitzer über genügend Fachwissen verfügt, um einen Hund artgerecht zu halten.

Fazit

Der Sachkundenachweis kann je nach Bundesland und Hunderasse verpflichtend für den Hundehalter sein – und das hat auch seine Berechtigung. Denn ein kundiger Hundebesitzer kann besser auf seinen Hund eingehen und diesen auch in kritischen Situationen seriös führen. Dabei ist der Sachkundenachweis aber keine umfangreiche Prüfung. Er fragt nur das Grundwissen ab und prüft nur selten den praktischen Umgang mit dem Hund – daher ist die Idee hinter dem Sachkundenachweis zwar gut, der geprüfte Inhalt wohl aber noch ausbaubar.

 Kennst Du den Unterschied zwischen Sachkundenachweis und Hundeführerschein?

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(c) Nodokthr / Depositphotos.com
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13 Gedanken zu „Der Sachkundenachweis für den Hund – wer braucht ihn?“

  1. Frage. Wenn man vorher schon einen Hund hatte, in der entsprechenden Zeit, ohne irgendwelche Probleme, den aber nicht angemeldet hatte, würde dann auch der Nachweis von der Hundehaftpflichtversicherung als Nachweis gelten das man in dem Zeitraum einen Hund gehalten hat?
    Es steht nur geschrieben das man das nachweisen muss aber es steht nicht geschrieben nur Nachweis durch Anmeldung.
    Gruß Andrea

    Antworten
  2. Hi Andrea,

    am besten wendest du dich dazu an deine zuständige Stadtverwaltung. Dort werden sie dir sagen können, wie die genauen Regularien in deiner Gemeinde sind.

    Liebe Grüße
    Alica vom Redaktionsteam

    Antworten
  3. Ich halte schon mein ganzes Leben lang Hunde. Nun möchte ich anderen Hundehaltern die zB. Verreisen oder ins Krankenhaus müssen in meinem Haus und großem Garten die Möglichkeit bieten, ihren Hund bei mir unterzubringen. Dazu brauche ich einen Sachkundenachweis nach Paragraph 11. So sagte es mir der zuständige Amtstierarzt. Ich möchte aber keine 100€ dafür ausgegeben. Wo kann ich den entsprechenden Lehrgang und die Prüfung machen?

    Antworten
    • Hallo Erika,

      günstiger wirst du den Sachkundenachweis nicht bekommen können, da jedes Institut, das Lehrgänge und Prüfungen zur Sachkunde anbietet, sich ja auch finanzieren muss. Bei kostenlosen Angeboten wäre ich zudem sehr vorsichtig, da dieses vermutlich nicht seriös sind.

      Sieh es doch mal so: Du wirst mit deiner Hundepension ja bestimmt gut verdienen, da lohnt es sich auch, im Vorhinein etwas Geld in eine gute Ausbildung zu investieren :) Schließlich hast du ja dann auch viel Verantwortung, wenn du fremde Hunde bei dir bereust.

      Alles Liebe und viel Glück für deinen Weg
      Alica vom Redaktionsteam

      Antworten
      • Mit dem Sachkundenachweis alleine ist es nicht getan. Wer Hunde gegen Entgeld in Pflege nehmen will, muss einen Antrag beim Veterinäramt – zumindest in NRW – stellen. Dafür wird der Sachkundenachweis nach § 11 TSchG, behördliches Führungszeugnis und ein Gewerberegisterauszug benötigt. Liegen der Behörde all diese Dokumente vor, kommt das Veterinäramt raus und prüft die Unterbringung und legt fest, wie viele Hunde in Pflege genommen werden dürfen. Auch muss man angeben, ob man vorhat auch Listenhunde in Pflege zu nehmen.
        Dieser Antrag muss einmal jährlich gestellt werden und kostet jedes mal neu Gebühren.
        Ich habe den Sachkundenachweis nach § 11 TSchG damals bei der Kölner Hundeakademie gemacht. Der Unterricht fand an jew. Sa/So an 2 Wochenenden statt.
        Damaliger Kostenpunkt 350,00 €. Dafür hatte ich dann aber auch gleichzeitig den 10er Sachkundenachweis mit dem 11er TSchG Sachkundenachweis erhalten.
        Die Prüfung wurde vom Veterinäramt Köln abgenommen und man hat auch von der Akademie ein Zertifikat erhalten aus dem hervorging, was im Unterricht alles enthalten war. Nicht unwichtig bei der Kundengewinnung.
        Insgesamt habe ich damals mit Fahrtkosten von Bergkamen nach Köln und Verpflegung vor Ort ca 500,00 € investiert und dann noch mal 120,00 € für den Veterinär in Unna der meine Räumlichkeiten inspiziert hat.

        Antworten
  4. Hallo, ich wohne in Niedersachsen, habe jetzt einen Boxer, und schon einmal ein Hund über mehr wie 2 Jahre gehabt. Mir hat die Behörde gesagt das ich somit meine Sachkunde Prüfung nicht absolvieren brauch.
    Wer kann sie denn von mir abverlangen?
    Brauche ich da was schriftliches?

    Oder ist das rein für die Behörde?

    Gruß

    Antworten
    • Hallo Stefanie,

      frag dazu am besten noch mal bei deiner Gemeinde nach und lass dir auf jeden Fall ein Schriftstück geben, das besagt, dass du die Prüfung nicht zu absolvieren brauchst. Sicher ist sicher.

      Viele Grüße
      Alica vom Redaktionsteam

      Antworten
  5. ich habe schon seit 45 jahre schottische schäfer(Lassie), jetzt bin ich in 2020 nach Deutschland gezogen, und kriege zu hören vom Ordnungsamt, ich muss ein Sachkundenachweis erbringen, holen oder was auch immer, ist dies wirklich so, jetzt stellen Sie sich mal vor ich würde diesen test nicht bestehen, dan müsste ich meine Hunde abgeben, obwohl ich schon adoptionshunde hatte und alles, hier kann doch etwas nicht stimmen oder, ist dies wiederum nur wieder ein versuch den menschen geld aus der tasche zu ziehen, den anders kann ich dies nicht sehen, es wäre doch etwas einfaches , hunde in einer gefahrenbereich ein zu stufen , und dass mann für gefährliche Hunde etwas beweissen muß, da kann ich mit leben, doch nicht aber mit hunde die keiner fliege etwas zuleide tun, aber egal, viele regeln muss man nicht verstehen, meistens verstehen die Leute die diese regeln aufstellen Sie selber noch nicht mal
    freundlichen gruß, Andreas Hendrickx

    Antworten
    • Nun, mit 45 Jahren Hundeerfahrung sollte ein Sachkundenachweis doch keinerlei Problem darstellen.

      Und sicherlich kann man über das Für und Wider vieler Regeln diskutieren. Der Sachkundenachweis ist noch nicht der Weisheit letzter Schuss. Dennoch ist er unserer Meinung nach ein Schritt in die richtige Richtung und Voraussetzung für ein verantwortungsbewusstes Zusammenleben von Hund und Mensch. Und aus unserer Sicht wesentlich besser als ein pauschales Verurteilen bestimmter Hunderassen.

      Viel Erfolg beim Sachkundenachweis.

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  6. Guten Abend 😊

    Ich sehe nicht ganz durch, wir haben einen fast 2 jährigen Labrador, dieser ist nie auffällig geworden. Kann die Gemeinde für die Rasse einen sachkundenachweis einfordern?
    Die Rasse steht ja nicht auf der Liste.

    Vielleicht können Sie mir ja helfen, das zu verstehen.

    Antworten
    • Hi Lisa,

      das kommt ganz darauf an, wo du wohnst. Du hast recht, grundsätzlich steht der Labrador auf keiner Liste und du benötigst somit keinen Sachkundenachweis. In manchen Bundesländern gibt es allerdings Ausnahmen. In Nordrhein-Westfalen gilt z.B. die 20/40-Regelung

      Diese besagt, dass du laut Hundegesetz in NRW die Pflicht hast, die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), bei der Gemeinde anzuzeigen und einen Sachkundenachweis zu erwerben.

      Wenn du dir nicht sicher bist, was in deiner Gemeinde gilt, dann frage am besten direkt dort nach.

      Viele Grüße
      Alica vom Redaktionsteam

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  7. Hallo Andrea,

    Auch ich habe einen Boxer.
    Habe aber seit 1994 selber Boxer, nachdem ich mit Boxer gross geworden bin.
    Vor 16 Jahren bin ich aus den Niederlanden nach NRW umgezogen….. Mit 9 Boxer. Nie gab es einen Vorfall oder sonstiges.
    Jetzt soll ich doch einen Sachkundenachweiss machen, obwohl das Ordnungsamt weiss, daß ich immer Hunde hatte.
    Mir wurde vom Amt mitgeteilt, daß sich das Gesetz in 2018 geändert habe.

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