Viele Versicherungen reagieren skeptisch auf die Versicherung von Listen- oder Kampfhunden. Es ist nun einmal Tatsache, dass der Hund in der privaten Haftpflicht nicht mit inbegriffen ist und eine Hundehaftpflicht in fast allen Bundesländern Pflicht ist. Und wie funktioniert das, wenn dein Hund gelistet ist? Wir helfen dir in dem folgenden Artikel, die richtige Versicherung zu finden.
Geschichte der Kampfhunde
Zu den Listenhunden gehören hauptsächlich Rassen, die für den Kampf gezüchtet wurden. Der Ursprung der Kampfhund-Zucht ist auf das Spätmittelalter zurückzuführen. In England wurden z.B. Mastiffs als Kriegshunde verwendet. Die großen Hunde erreichten bis zu 90kg Körpergewicht und wurden mit Rüstungen bestückt.
Im 19. Jahrhundert wurden vor Allem spezielle Rassen gezüchtet, die im „Pit Fight“ zum Einsatz kamen. Menschen wetteten auf die dafür gezüchteten Hunde, wie z.B. den Bullterrier, der in einer vorgegebenen Zeit eine gewisse Anzahl Ratten töten sollte. Dabei war die Hundegewalt nicht nur im Kampfring gegen andere Hunde gerichtet, sondern vermehrt auch außerhalb des Rings gegen Menschen. Obwohl der Kampfring für Tiere seit 1835 bereits in England offiziell verboten wurde, geschah es weiterhin illegal.
In der Hauptzeit des britischen Steinkohlebergbaus war die Armut im nördlichen England groß, sodass Hundekämpfe als „Wettspiel“ weiterhin stattfanden. Die Zuchtergebnisse waren damals eindeutig: Robust, stark und überraschend klein. Die Minenarbeiter unter Tage lebten dicht aufeinander mit großen Familien und allgemein wenig Platz, weshalb die Hunde ebenso „kompakt“ gezüchtet wurden. Heute gelten in Deutschland folgende Hunderassen als gelistete Kampfhunde: Der Bullterrier, der Staffordshire Bullterrier, der American Pit Bull Terrier und der American Staffordshire Terrier.
Listenhunde in Deutschland
So ist ein Kampfhund eigentlich immer ein Listenhund, aber nicht jeder Listenhund ein Kampfhund. Außerdem sind in Deutschland alle Rasselisten föderal von Bundesland zu Bundesland verschieden. Dabei werden die Hunde zumeist in zwei Kategorien unterteilt. Entweder wird die Rasse direkt als gefährlich eingestuft oder als gefährlich vermutet. Eine Vermutung kann durch Verhaltenstests widerlegt werden.
Nicht nur Deutschland ist sich uneinig über eine einheitliche Liste, sondern auch andere Länder. Bei Reisen außerhalb Deutschlands ist zu überprüfen, wie es gesetzlich um den eigenen Vierbeiner steht. Die Gesetzgebung zur Haltung, Zucht und Import in Ländern der EU und außerhalb Europas schwankt stark.
Voraussetzungen für die Versicherung
Die Hundehaftpflicht kommt für Sachbeschädigungen, Personen- und Vermögensschaden auf. Die Deckungssummen sind verschieden je nach Versicherungsangebot, aber reichen oft bis in die Millionen Euro. Eine Selbstbeteiligung nach Vertragsabschluss gibt vor, inwiefern du als Hundehalter teilhaftest, also im Vorfall aus eigener Tasche dazuzahlst. Eine Selbstbeteiligung ist nicht immer gefragt, aber bei einer Haftpflicht für Kampfhunde ist es üblicher. Meistens ca. 80€. Alle grundsätzlichen Informationen zu der Haftpflichtversicherung für Hunde findest du hier in unserem Hundehaftpflicht-Ratgeber.
Die Höhe der Hundehaftpflichtversicherung variiert je nach Rasse, Größe, Verwendung (wie z.B. privat oder im öffentlichen Dienst) und gemeldete Vorfälle der Vergangenheit. Die Regelungen der Hundehaftpflicht variieren in jedem Bundesland, deshalb sollte die vollständige Information bei den zuständigen Behörden erfragt werden. Mecklenburg-Vorpommern ist bislang das einzige Bundesland ohne gesetzlich vorgeschriebene Hundehaftplicht.
Um den Kampf-Vierbeiner versichern zu können, sind die Auflagen im Besitz eines Kampfhundes zu erfüllen. Dazu zählt ggf.:
- eine Kastrations- und Sterilisationspflicht.
- ein Wesenstest, der im Grunde genommen beweist, dass der Kampfhund keine gewaltbereiten Verhaltensmuster zeigt.
- eine Führungsbescheinigung, die polizeilich bestätigt wurde.
- die Zahlung einer höheren Hundesteuer.
Warum ist die Haftpflicht bei Kampfhunden teurer?
Aufgrund seiner Zuchtvergangenheit ist z.B. der Bullterrier auf der Liste der gefährlichen Hunde aufgeführt. Es heißt, er hätte eine Beißkraft von bis zu mehreren Tonnen, einen ausrenkbaren Kiefer oder mehrere Zahnreihen. Viele dieser Gedanken stehen im Zusammenhang mit Vorurteilen. Eigenschaften der Kampfbereitschaft stehen zumindest heutzutage bei der Zucht von „Kampfhunden“ nicht mehr im Vordergrund. Inwiefern die heutige Genetik der Listenhunde weitere Aggressionsallele enthält, ist nicht klar, weshalb Kampfattribute zurzeit nicht ausgeschlossen werden können.
Die meisten Versicherungen bieten keine Haftpflicht für Listenhunde an, da das Gefahrenpotenzial als zu hoch eingeschätzt wird. Es wird argumentiert, dass alle Listenhunde mit dieser Vergangenheit für insgesamt über 50% der Schadensvorfälle verantwortlich zu machen sind. Diese Hunderassen werden also von vornherein komplett ausgeschlossen. Jedoch bieten einige Versicherungspartner, wie z.B der digitale Sachversicherer Coya, eine Versicherung aller Hunderassen an, da sie prinzipiell an die Gleichwertigkeit und Unschuld aller Hunderassen glauben. Letztendlich kann ein Pit Bull Terrier auch nichts dafür, dass er auf der Liste steht. Es ist vielmehr der „Kampfmensch“, der linear für das Gefahrenpotenzial des eigenen Vierbeiners verantwortlich zu machen ist. Um dem vermeintlich höheren Schadenspotential zu begegnen, muss der Halter jedoch auch hier mit erhöhten Kosten rechnen.
Der Hund und der Kampfmensch
Im Jahr 2018 sind insgesamt 625 Bissverletzungen durch Hunde an Menschen geschehen. 67 Vorfälle davon waren durch Deutsche Schäferhunde, 35 durch Jack Russel Terriers und 20 durch Dackel. Das zeigt, dass Kampfhunde nicht allein verantwortlich sind. Viele Vorfälle entstehen gerade durch eine falsche Haltung und mangelnde Sozialisation des Vierbeiners. Fakt ist dennoch, dass der Bullterrier anatomisch eine weitaus stärkere Beißkraft hat als nicht gelistete Hunde. Auch, dass der Rottweiler eine sehr disziplinierte Erziehung benötigt. Der frühe Kontakt mit Menschen und anderen Hunden ist wichtig.
Tierschutzorganisationen weisen darauf hin, dass die „Kampfhunde“ eigentlich keine solchen sind, da sie keine erhöhte Aggressivität aufweisen. Vorfälle geschehen eher, wenn die Erziehung nicht konsequent genug war oder der Hund schlecht behandelt wurde. Diese Faktoren leiten jeden Hund dazu aggressiv zu handeln. Eine starke Beißkraft heißt z.B. auch nicht, dass der Hund gefährlich ist. Eine Definition der Stärke oder gar eine Verallgemeinerung der Aggressivität ist in dem Moment falsch. Dennoch bestimmen Bundesländer, dass gefährliche Hunderassen eigene Vorschriften benötigen aufgrund eines erhöhten Gefahrenpotenzials. Maulkörbe und Leinen sind deshalb Pflicht für alle Listenhunde in der Öffentlichkeit.
Fazit
- Ein Hund ist ein Tier und lernt die Menschen in seinem Umfeld zu reflektieren.
- Schlechte Erziehung führt zu Gewalt jeden Hundes.
- Eine robuste Statur sagt nichts über die Gewaltbereitschaft des Hundes aus.
- Eine genauere Erkundung der Gesetzeslage im jeweiligen Bundesland ist wichtig. Bei Reisen ins Ausland umso wichtiger.
Über den Autor
Julian ist passionierter Reisender uns Besitzer zweier Irish Setter. Seit seiner Kindheit gehören Hunde zu seinen besten Freunden und auch Reisebegleitern. Die Beziehung Mensch – Hund ist für ihn ein faszinierendes Thema, das ihn täglich auch während seiner Arbeit beim (Hunde)Versicherer Coya beschäftigt. Julian lebt mit seiner Familie und Hunden in Berlin.
Quellen: